Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten einstellen
Die entscheidende Frage ist selten, ob jemand fachlich passt — sondern ab wann er arbeiten darf und was in der Zwischenzeit gilt. Diese Seite ordnet die Begriffe und den Zeitplan aus Sicht der einstellenden Klinik.
Berufserlaubnis und Approbation — der Unterschied
Beides erlaubt ärztliche Tätigkeit. Der Unterschied liegt in Dauer und Reichweite.
| Berufserlaubnis | |
|---|---|
| Was sie erlaubt | Ärztliche Tätigkeit vor Erteilung der Approbation |
| Laufzeit | Regulär bis zu zwei Jahre |
| Verlängerung | Nach Einzelfallprüfung, wenn die Verzögerung von der Behörde ausgeht |
| Voraussetzung | In der Regel die bestandene Fachsprachprüfung |
Die Approbation ist die unbefristete Berufszulassung. Sie wird erteilt, wenn die Kenntnisprüfung bestanden ist oder ein Gutachten die Gleichwertigkeit des Studiums feststellt.
Für die Besetzung einer Assistenzarztstelle ist die Berufserlaubnis der praktisch relevante Zeitpunkt. Wer auf die Approbation wartet, wartet im Zweifel ein bis zwei Jahre länger als nötig.
Ab wann jemand bei Ihnen arbeiten kann
Der früheste Einstieg ist die Berufserlaubnis, und die hängt an zwei Dingen: dem eingereichten Anerkennungsantrag und der bestandenen Fachsprachprüfung.
Das heißt für Ihre Planung: Eine Kandidatin, deren Antrag läuft und deren FSP steht, ist einstellbar — auch wenn das Anerkennungsverfahren selbst noch Monate braucht. Die Frage „Approbation vorhanden?" filtert Ihnen genau die Bewerberinnen heraus, die Sie in zwölf Monaten gern gehabt hätten.
Der Zeitplan aus Ihrer Sicht
Das gesamte Verfahren dauert zwölf bis vierundzwanzig Monate. Der größte Teil davon liegt vor dem ersten Arbeitstag und betrifft Sie nicht — wohl aber die Frage, wann Sie mit wem rechnen können.
| Stand der Kandidatin | Was das für Sie heißt |
|---|---|
| Unterlagen in Vorbereitung | Frühestens in 12–18 Monaten einsatzfähig |
| Antrag eingereicht, FSP offen | Einsatz hängt am Prüfungstermin |
| FSP bestanden, Antrag läuft | Berufserlaubnis beantragbar — kurzfristig einstellbar |
| Approbation erteilt | Unbefristet einsatzfähig |
Die Weiterbildung — hier entscheidet die Kammer
Ob die Zeit unter Berufserlaubnis auf die Facharztweiterbildung angerechnet wird, entscheidet die Ärztekammer — nicht die Anerkennungsbehörde, und nicht Sie.
Das ist der Punkt, der in Vorstellungsgesprächen am häufigsten falsch beantwortet wird. Klären Sie die Anrechnung vor Vertragsschluss mit Ihrer Landesärztekammer. Für die Kandidatin entscheidet diese Auskunft darüber, ob zwei Jahre bei Ihnen auf ihr Berufsziel einzahlen oder nicht — und damit, ob sie bleibt.
Was regelmäßig schiefgeht
Übersetzungen aus dem Herkunftsland
Anerkennungsbehörden akzeptieren nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Personen. Ein vollständiger, in der Türkei übersetzter Dokumentensatz wird zurückgewiesen — und verschiebt den Einstieg um Monate.
Das Zielbundesland wird zu spät festgelegt
Die Anerkennung ist Landesrecht. Der Antrag bindet an ein Bundesland, und die Vorprüfung der ZSBA wird nur einmal pro Person ausgestellt und verliert bei einem Wechsel ihre Gültigkeit. Wenn Sie früh im Verfahren mit jemandem sprechen, ist Ihr Standort selbst ein Argument — danach wird es teuer.
Fehlende Praktika werden als Ausschluss gelesen
Das häufigste Defizit bei türkischen Abschlüssen sind zu kurze Pflichtpraktika, vor allem in der Chirurgie. Das ist in der Regel kein Ausschluss, sondern eine Auflage: Die Zeit wird während der Berufserlaubnis in der betreffenden Abteilung abgeleistet — bei Ihnen.
Was Sie als Klinik beitragen können
- Eine Stellenzusage früh im Verfahren. Sie stützt Visum und Aufenthaltstitel und bindet die Kandidatin, bevor andere Häuser anfragen.
- Die Abteilung für den Defizitausgleich. Wenn Sie die fehlende Praxiszeit abbilden können, lösen Sie das Hauptproblem des Gutachterverfahrens.
- Eine Auskunft der Kammer zur Anrechnung. Sie kostet ein Telefonat und entscheidet häufig über die Zusage.
- Eine Korrespondenzadresse. Die meisten Bundesländer verlangen eine Zustelladresse in Deutschland.
Stand und Hinweis
Fachlicher Stand: Oktober 2026. Grundlage ist die Verfahrenspraxis von Cemal Altuntaş, Arzt und Geschäftsführer der Per Medicus Vermittlung GmbH.
Anerkennungsrecht ist Landesrecht und ändert sich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde. Verbindlich ist allein, was Ihre Approbationsbehörde Ihnen schriftlich mitteilt.
Weiterlesen
Sie haben eine Stelle offen und wollen wissen, wer dafür in Frage kommt?
Wir vermitteln approbationsreife Ärztinnen und Ärzte aus der Türkei — vorgeprüft, sprachlich vorbereitet, mit belastbarer Aussage zum Verfahrensstand. Kein Erfolg, kein Honorar.
Stelle besprechen